Informationen über Spucktestschulungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei erhalten Sie noch einmal alle wichtigen Informationen zum Thema „Durchführung der Spucktests“.
Allgemeine Informationen:
- Lagerung bei 4-30 Grad Celsius
- Test vor Nutzung auf Raumtemperatur bringen
- 15-30Minuten vor der Testung nicht trinken, essen, rauchen, Zähne putzen etc. à verfälscht das Testergebnis
- Vor Beginn der ersten Testung: Oberflächen desinfizieren
- Nach der letzten Testung: Oberflächen und genutzte Gegenstände (z.B. Stifte oder Klemmbrett) desinfizieren
Das Wichtigste in Kürze:
- Einmalige Einholung der Einverständniserklärung
- Ausfüllen des Dokumentes „Meldungsschreiben an den Arbeitsschutz“ nach jeder Testung
- Übermittlung der Testergebnisse via E-Mail (Scan) + Originale per Hauspost an den Arbeitsschutz
- Auf Leserlichkeit und Vollständigkeit achten
- Positive Testungen unverzüglich dem Arbeitsschutz melden
Videos aus der Schulung
Richtige Handdesinfektion:
https://app.dw-bonn.de/schnelltest-video/desinfektion_mobil.mp4
An- & Ablegen der Schutzkleidung:
https://app.dw-bonn.de/schnelltest-video/schutzkleidung_mobil.mp4
Durchführung des Tests:
https://app.dw-bonn.de/schnelltest-video/durchfuehrung_mobil.mp4
Dokumentation:
https://app.dw-bonn.de/schnelltest-video/dokumentation_mobil.mp4
Wichtig zu beachten:
ACHTUNG: Im August 2022 hat der Wechsel von Spucktests auf Nasentests der Marke Hotgen stattgefunden.
Hier finden Sie die Anleitung der Hotgen-Nasentests.
Bitte beachten Sie:
- Die Tests werden nach wie vor vorrangig durch das Testpersonal im Rahmen des Einsatzplanes durchgeführt
- Es bedarf keiner zusätzlichen Schulung, trotz Änderung der Durchführungsart, da es sich bei dem Test um einen zugelassenen Selbsttest handelt (beachten Sie beigefügte Anleitung und melden sich bei Fragen jederzeit beim Arbeitsschutz). Da wir nach wie vor die Durchführung durch Testpersonal als Standard setzen, werden die Tests nicht als Selbsttest behandelt, sondern von einer Testperson durchgeführt
- Außerhalb des Einsatzplanes gilt: Testung durch die geschulten Kolleg:innen der entsprechenden Einrichtungen bei Klient:innen und Bewohner:innen
- In Ausnahmefällen: als Selbsttest, Bedingung: 4-Augen-Prinzip (= 2 Unterschriften auf dem Dokumentationsbogen)
Es besteht weiterhin die Dokumentation- und Übermittlungspflicht an den Arbeitsschutz – dies ist für die weitere Kostenerstattung essentiell
Bitte beachten: Es reicht nicht aus, sich diese Videos anzuschauen. Eine Teilnahme an einer Schulung durch den Arbeitsschutz ist verpflichtend, um die Testung im DW durchzuführen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne unter arbeitsschutz@dw-bonn.de melden